Nachrichten aus dem Jahr 2023
rund um die Stadtentwicklung von Weismain

Städtebau und Aufenthaltsqualität: Sachstand Kanalsanierung

Im Rahmen der mit 80 % geförderten Maßnahme zur Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie der Erneuerung der Trinkwasserleitung hat die Stadt Weismain im Jahr 2021…

Im Rahmen der mit 80 % geförderten Maßnahme zur Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie der Erneuerung der Trinkwasserleitung hat die Stadt Weismain im Jahr 2021 die Burgkunstadter Straße sowie die Von-Rudhart-Straße saniert.

Bei beiden Bauabschnitten liegen wir im Zeitplan und können diese noch im Jahr 2021 abschließen. Die Asphaltierung der Burgkunstadter Straße erfolgte im November 2021, die Asphaltierung der Von-Rudhart-Straße wird im Frühling 2022 stattfinden.

Die im Jahr 2017 vergebene Kanalsanierungsmaßnahme im Hutzelbrunnen wurde vor kurzem abgeschlossen. In der Giechkröttendorfer Straße wird noch in diesem Jahr der Abschnitt zwischen Schloss und Kreuzung Umgehung beendet, womit einer Asphaltierung im Frühling 2022 nichts im Wege steht. 2022 muss noch der untere Teil der Giechkröttendorfer Straße zwischen Umgehung und Förstmühle saniert werden. 

Die Stadt Weismain hat beim Wasserwirtschaftsamt Kronach einen Antrag auf Umstellung der Förderung von der RZWas 2017 auf 2021 gestellt. Somit haben wir die Möglichkeit, die Kanalsanierung bei gleichbleibender Förderung bis einschließlich 2025 fortzusetzen. Für das Jahr 2022 sind die Abschnitte Häfnergasse, Niestener Straße und Fürstenweg aufgrund ihrer maroden Kanalsituation für eine Sanierung vorgesehen. 

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Verkehr und Innenstadt: Oberes Tor 3 – zentrumsnahe Parkmöglichkeiten

Das Gebäude „Oberes Tor 3“ (Biese-Haus) steht schon seit längerer Zeit leer. Der Abbruch des Anwesens, der eigentlich bereits im Zuge der Baumaßnahmen auf dem ehemaligen…

Das Gebäude „Oberes Tor 3“ (Biese-Haus) steht schon seit längerer Zeit leer. Der Abbruch des Anwesens, der eigentlich bereits im Zuge der Baumaßnahmen auf dem ehemaligen Gelände der Brauerei Dietz hätte erfolgen sollen, konnte bis heute nicht realisiert werden.

Der Stadt Weismain, die Eigentümerin des Gebäudes ist, ist es ein Anliegen, den städtebaulichen Missstand am Oberen Tor zu beseitigen. Eine Aufwertung des Umfelds soll nun durch den Abbruch des Anwesens und durch die Herstellung von altstadtnahen Stellplätzen erreicht werden. Hierzu fanden bereits Begehungen mit einem Freiraum- und Landschaftsplaner statt, der einerseits die Parkflächen mit E-Ladesäule, andererseits aber auch den Bezug zum Stadtgraben und zur Stadtmauer planerisch aufarbeiten wird. 

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Tourismus, Freizeit und Erholung: Neues Bistro am Marktplatz

Eine neue Anlaufstelle für Genießer und Freunde von frischen und gesunden Mahlzeiten gibt es seit Oktober 2021 in Weismain: Im Haus Am Markt 9 ist das Bistro-Café [hej:thea]…

Eine neue Anlaufstelle für Genießer und Freunde von frischen und gesunden Mahlzeiten gibt es seit Oktober 2021 in Weismain: Im Haus Am Markt 9 ist das Bistro-Café [hej:thea] eröffnet worden. Nicole Detsch und ihr Team bieten in einem ebenso gemütlichen wie modernen Ambiente Brote mit selbstgemachten Aufstrichen, warme Brote mit raffinierten Toppings oder Waffeln an. Natürlich stehen auch - ganz klassisch – verschiedene Kaffeespezialitäten und ein täglich wechselndes Kuchensortiment auf der Speisekarte. Kalte Getränke runden das kulinarische Angebot ab, das sich für den kleinen Mittagssnack ebenso empfiehlt wie für einen traditionellen Kaffeeklatsch. Es lohnt sich, die kreativen und saisonalen „Brote der Woche“ zu probieren. Nicole und Ihr Team bieten in jedem Fall eine kleine Auszeit für Jung und Alt, aber auch alle Gerichte zum Mitnehmen oder als Catering-Variante. Um das Konzept weiter auszubauen, suchen sie Verstärkung für das [hej:thea]-Team.

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Jugend, Familien und Senioren: Mitfahrbänke

Von vielen anderen Orten kennt man sie schon, die bunten Mitfahrbänke – nun stehen auch drei Stück in Weismain. Die erste Bank wurde vor kurzem neben der Einfahrt zum…

Von vielen anderen Orten kennt man sie schon, die bunten Mitfahrbänke – nun stehen auch drei Stück in Weismain. Die erste Bank wurde vor kurzem neben der Einfahrt zum NETTO-Einkaufsmarkt aufgestellt. Seit Anfang September stehen außerdem Bänke in der Niestener Straße auf Höhe des Anwesens Niestener Straße 22 und am Marktplatz an der Bushaltestelle vor der Pfarrkirche.

Die Idee, sich dem Projekt „Mitfahrbänke“ des Demografie-Kompetenzzentrums Oberfranken anzuschließen und solche Bänke aufzustellen, brachte der Weismainer Seniorenbeirat ins Gespräch, denn die Bänke sollen zur Mobilität von Mitbürgern beitragen, die kein Auto oder sonstige Fortbewegungsmittel besitzen. Spontane Unterstützung erhielten Seniorenbeauftragte Inge Motschenbacher und Maria Bauer durch Peter Dechant, der die Aufstellung der Bank beim NETTO-Einkaufsmarkt in die Wege leitete und einen weiteren Richtungsanzeiger für das Buswartehäuschen beim Kastenhof organisierte. Ein herzliches Dankeschön gilt außerdem Christian Dietz und Hans Püls, die die Aktion ebenfalls großzügig unterstützten.

Noch ein paar wichtige Fragen und Antworten zu Mitfahrbänken:

Wie funktioniert die Mitfahrbank? Wer eine Mitfahrgelegenheit ins Gewerbegebiet oder zurück in die Stadt benötigt, nimmt auf der Bank Platz und wartet darauf, von einem aufmerksamen Mitbürger mitgenommen zu werden. Das entsprechende Ziel wird am Ausleger aufgeklappt. Am Zielort gibt es idealerweise eine „Gegenbank“, sodass eine problemlose Rückfahrt zum Ausgangsort möglich ist. Ein leeres Schild zeigt an: Die Person möchte nicht mitgenommen werden, sondern die Bank zum Ausruhen nutzen.

Wozu? Als Ergänzung zum Öffentlichen Personennahverkehr

Für wen? Mitfahrbänke sind für die gesamte nicht mobile Bevölkerung wie Senioren oder junge Erwachsene (empfohlen ab 16 Jahren) gedacht. Die Mitfahrt geschieht in der Regel kostenlos.

Weitere Informationen, zu denen auch rechtliche Aspekte gehören, sind im Internet auf der Seite des Demografie-Kompetenzzentrums Oberfranken zu finden: www.demografie-oberfranken.de/de/mitfahrbaenke/.
 

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Städtebau und Aufenthaltsqualität: Lenkungsgruppe Städtebau

Der Stadtrat hat einstimmig die Aufstellung einer Lenkungsgruppe Städtebau beschlossen. In dieser Lenkungsgruppe engagieren sich Jochen Schäfer (CSU), Matthias Müller…

Der Stadtrat hat einstimmig die Aufstellung einer Lenkungsgruppe Städtebau beschlossen. In dieser Lenkungsgruppe engagieren sich Jochen Schäfer (CSU), Matthias Müller (GUB/FW), Ursula Gommelt (B90/Die Grünen), Bernd Detsch (BB) und Tobias Pregler (SPD). Ziel der Lenkungsgruppe ist eine aktive Mitarbeit bei allen Themen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung Weismains. Derzeit trifft sich dieses Gremium monatlich, um der Verwaltung zuzuarbeiten und Impulse zu erarbeiten, die dann gewinnbringend in die städtebaulichen Entwicklungen einfließen.

Momentan steht die Erarbeitung von Ausschreibungstexten folgender Themen auf der Agenda: Aktualisierung unseres ISEKs, Beauftragung eines Architekturbüros für die Umsetzung einzelner ISEK-Projekte und die Beauftragung eines Freiraum- bzw. Landschaftsplaners für die Aktualisierung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsplans. 

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Städtebau und Aufenthaltsqualität: Tür im Oberen Tor

Im vergangenen Jahr 2020 war eine Mitbürgerin an die Stadt Weismain herangetreten und hatte auf den unansehnlichen Zustand der alten Holztür im Oberen Tor hingewiesen. Ob man…

Im vergangenen Jahr 2020 war eine Mitbürgerin an die Stadt Weismain herangetreten und hatte auf den unansehnlichen Zustand der alten Holztür im Oberen Tor hingewiesen. Ob man da nicht etwas machen könne? Gesagt, getan: Die Stadt stellte einen Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis und holte mehrere Angebote für die Restaurierung ein. Dankenswerterweise erklärte sich das Team der historischen Zeitreisen, dessen Kerkermeister während der Führungen an besagter Tür in Aktion tritt, bereit, die Kosten für die Instandsetzung zu übernehmen. 

So stand der Restaurierung, die in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt erfolgte, nichts mehr im Wege. 

Im Juli 2021 traf die Tür schließlich wieder im städtischen Bauhof ein, wo die Schreinerei noch eine neue Scheibe für das Fenster besorgte. Kurze Zeit später kehrte die Tür an ihren angestammten Platz zurück. Erster Bürgermeister Michael Zapf zeigte sich von der optischen Aufwertung des Oberen Tors sehr angetan und bedankte sich während eines Übergabetermins vor Ort für die großzügige Unterstützung des Teams rund um Simone Seidel, ohne dessen Engagement eine so schnelle und unkomplizierte Verschönerung des Stadtbilds nicht möglich gewesen wäre. 

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Einkaufen und Versorgen: Alex Wurst- und Fleischecke

Ein großer Erfolg war die Neueröffnung von Alex Wurst- und Fleischecke im Mai 2021. Viele interessierte Kundinnen und Kunden reihten sich geduldig in die Warteschlange vor dem…

Ein großer Erfolg war die Neueröffnung von Alex Wurst- und Fleischecke im Mai 2021. Viele interessierte Kundinnen und Kunden reihten sich geduldig in die Warteschlange vor dem Geschäft ein, bis sie an der Reihe waren und in den Genuss von frischen regionalen Produkten oder eines leckeren Mittagessens kamen. 

Erster Bürgermeister Zapf beglückwünschte Geschäftsführerin Alexandra Krauß, die sich zusammen mit Katja Tremel um die Kunden kümmert, zur Neueröffnung und bedankte sich für die kulinarische Bereicherung der Weismainer Geschäftswelt. Für die Zukunft wünschte er den beiden Unternehmerinnen viel Erfolg. 

Das vielfältige Angebot umfasst Hausmacher Spezialitäten, leckere Brotzeiten, täglich wechselnde Mittagsgerichte, Catering- und Plattenservice und vieles mehr. Probieren Sie es aus! Öffnungszeiten: 

Dienstag 8.00-13.00 Uhr 
Mittwoch bis Freitag 8.00-18.00 Uhr 
Samstag 8.00-12.00 Uhr 

Alex Wurst- und Fleischecke, Am Markt 7, 96260 Weismain, 
Telefon 09575 9815815 

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Tourismus, Freizeit und Erholung: Parkplatzkonzept Kleinziegenfelder Tal

Das Kleinziegenfelder Tal mit seinen vielen Nebentälern hält ein weitverzweigtes, umfassendes und abwechslungsreiches Wanderwegenetz bereit….

Das Kleinziegenfelder Tal mit seinen vielen Nebentälern hält ein weitverzweigtes, umfassendes und abwechslungsreiches Wanderwegenetz bereit. Die ausgeschilderten Wanderwege decken von der kurzen Familienwanderung bis hin zur ausgedehnten Tagestour sämtliche Bereiche ab. Unzählige Kletterfelsen mit Routen in allen Schwierigkeitsgraden ziehen nicht nur heimische Kletterer an. Die „Fränkische“ ist vielmehr der Inbegriff für anspruchsvolles Sportklettern in idyllischer Umgebung und wird von Kletterern aus ganz Deutschland wie auch aus dem europäischen Ausland besucht.

Radfahrer nutzen gerne das nicht durch einen Radweg erschlossene Tal, um den Lückenschluss zwischen Weismain und der Gegend ab Stadelhofen/Hollfeld zu überbrücken. Abseits des Tals finden Mountainbiker gute Bedingungen für ihren Sport. 

Getrübt wird das Vergnügen jedoch durch viele „Wildparker“, die für unübersichtliche Verkehrsverhältnisse sorgen. Die Stadt Weismain hat deshalb beschlossen, ca. 65 naturnahe Parkplätze im Kleinziegenfelder Tal herzustellen. Auf den bisher direkt an der Straße genutzten privaten Flächen wird ein ca. 90 cm hoher Erdwall errichtet, der unbefugtes Parken verhindert. Ein Parkleitsystem wird die Besucher an den Zufahrten in das Kleinziegenfelder Tal über die verschiedenen Parkmöglichkeiten informieren. Der Bauantrag liegt derzeit zur Genehmigung bei der Kreisverwaltungsbehörde. Die Ausführungsarbeiten können hoffentlich nach der Genehmigung im Frühjahr 2022 begonnen und abgeschlossen werden. 

Parken im Kleinziegenfeldertal Download

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Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 141 Abs. 3 BauGB hat der Stadtrat Weismain in seiner Sitzung am 24.01.2023 die…

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 141 Abs. 3 BauGB hat der Stadtrat Weismain in seiner Sitzung am 24.01.2023 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
Die Stadt Weismain nimmt seit 1979 am Bayerischen Städtebauförderungsprogramm teil. In diesem Rahmen wurden Einzelmaßnahmen mit dem Ziel der Ortskernsanierung geplant und teilweise umgesetzt. Grundlage der bisherigen Sanierung waren die vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 1988. Nach einem Zeitraum von über 30 Jahren seit der Erstellung der damaligen  vorbereitenden Untersuchungen soll nun die Neuerstellung eines auf die heutigen Gegebenheiten und die aktuellen Anforderungen angepassten integrierten städtebaulichen  Entwicklungskonzepts (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) erfolgen. Wir möchten zusammen mit der Bürgerschaft Ziele erarbeiten, in welche Richtung sich die Stadt entwickeln soll, und daraufhin Maßnahmenvorschläge ausarbeiten, um diese Ziele zu erreichen.
Da eine nachhaltige Entwicklung nicht ohne die Bürgerschaft stattfinden kann, wird der Prozess von verschiedenen Beteiligungsbausteinen begleitet. Nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist nach § 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer, Mieter etc. gegenüber der Stadt Weismain hinzuweisen.

Auskunftspflicht (vgl. § 138 BauGB)

Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung
erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
Rechtsfolgen (vgl. § 141 Abs. 4 BauGB)

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs sowie ein Bescheid über die Zurückstellung der Beseitigung einer baulichen Anlage nach Satz 1 zweiter Halbsatz unwirksam.
Weismain, den 1. Februar 2023
Michael Zapf, Erster Bürgermeister

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Stadt Weismain

Wer in Weismain lebt, wird in vielerlei Hinsicht verwöhnt: Die ländlich geprägte Umgebung garantiert einen hohen Freizeitwert, während Handel und Gewerbe von einem modernen und leicht erreichbaren Wirtschaftsstandort profitieren.

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